Allergenkennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung
Seit dem 13.12.2014 müssen Restaurants, Kantinen, Caterer und andere Betriebe in der Außer-Haus-Verpflegung Allergene kennzeichnen, so wie es im Einzelhandel bereits seit 2005 gilt.
Liste der kennzeichnungspflichtigen AllergeneKontaminationshinweise auf verwendeten Vorprodukten müssen nicht übernommen werden. Verwendet man z.B. einen Soßenbinder aus Maismehl (glutenfrei), mit dem Hinweis „…kann Spuren von glutenhaltigen Getreiden enthalten“, muss dieser Hinweis nicht an den Gast weitergegeben werden.
Bitte denken Sie daran, dass Zutaten, die aus glutenhaltigen Getreidesorten hergestellt werden (z.B. Bulgur, Couscous, Gries, Graupen, Grünkern, Grütze etc.) ebenfalls gekennzeichnet werden müssen.
Hilfen bei der Kennzeichnung
Alle Gerichte müssen mit Allergen-Kennzeichnungen versehen werden. Kontrollieren Sie deshalb alle Zutaten in Ihren Gerichten.
Die Kenntlichmachung kann zum Beispiel durch ein Schild neben der Speise erfolgen, auf einem gesonderten Beiblatt, einer gesonderten Speisekarte für Allergiker.
Weitere Details zur Kenntlichmachung
für GV-Betriebe finden Sie in unserem
Download.
Seminartipp
Als Küchenprofi in der Gemeinschaftsverpflegung müssen Sie auf dem Laufenden bleiben. In dem Seminar der UGB-Akademie Update GV-Praxis bekommen Sie Tipps zur Umsetzung der Allergenkennzeichnung und der bevorstehenden Nährstoffkennzeichnung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Gästen ein zielgruppenorientiertes Geschmackserlebnis bieten können, die Arbeitsprozesse schlank halten und wertschöpfend kalkulieren.Foto:brandtmarke / pixelio.de