Fasten plus Sport: eine gute Kombination

Heilfasten gerät immer wieder in die Kritik, weil es angeblich zu gefährlichen Proteinverlusten führen könne. Dass sich eine vierwöchige Fastentherapie mit gleichzeitigem Sportprogramm trotz des Proteinabbaus durchaus positiv auf den Körper auswirkt, haben jetzt vier Wissenschaftler aus Berlin festgestellt.

Fasten plus Sport: eine gute Kombination

Die Autoren nutzten für ihre Studie Daten von adipösen Patienten, die in den Jahren 1974-1990 eine 28-tägige Saftfasten-Kur nach Buchinger durchführten. Die Patienten nahmen über Obstsäfte rund 80 Gramm Kohlenhydrate pro Tag auf. Darüber hinaus erhielten sie Gemüsebrühen, Hefetrunk, Multivitaminpräparate und Wasser. An 6 Tagen der Woche führten sie ein gemäßigtes Langzeit-Ausdauertraining sowie ein 30-minütiges Krafttraining durch. Nach den 4 Fastenwochen hatten die sporttreibenden Patienten gut 12 Kilogramm abgenommen. Bei den anderen lag der Gewichtsverlust etwas unter 11 Kilogramm. Die aktiven Fastenden verloren mit etwa 8 Kilogramm auch deutlich mehr Fettgewebe als die inaktiven. Der Proteinverlust war bei den Sporttreibenden mit 650 g (Frauen) und 1130 g (Männern) nur geringfügig höher als bei den inaktiven Fastenden. Dennoch konnten sie ihre Muskelkraft und ihre körperliche Leistungsfähigkeit um rund 20 Prozent steigern. Dies zeigt nach Ansicht der Autoren, dass der Proteinverlust ohne Einschränkungen vom Körper toleriert wird. Auf normalgewichtige Patienten sind die Ergebnisse nicht eins zu eins zu übertragen. Es ist davon auszugehen, dass Normalgewichtige eher mehr Protein abbauen und daher gegebenenfalls die Fastendauer verkürzen sollten. Für adipöse Patienten ist ein 28-tägiges Saftfasten nach Buchinger jedoch unbedenklich und kann in Kombination mit Sport zu positiven Veränderungen im Körper führen, folgerten die Wissenschaftler.

Literatur
Steiniger J. Einfluss von therapeutischem Fasten und Ausdauertraining auf den Energiestoffwechsel und die körperliche Leistungsfähigkeit Adipöser. Forschende Komplementärmedizin 16, 383-390, 2009

Quelle: UGB-FORUM 5/2010
Foto: Techniker Krankenkasse