Gesundheitssystem: Reformieren statt reparieren

Eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens ist unumgänglich. Im Streit der Politiker, Ärzte- und Pharmalobby um die Gesundheitsreform geht es jedoch vor allem um Geld. Dabei sollten vielmehr Patientenschutz und Gesundheitsförderung im Vordergrund stehen.

Unser Gesundheitssystem steckt in der Krise: Die Krankenkassenbeiträge werden immer teurer, Ärzte kämpfen um ihr Budget,

der seelenlose Einsatz von Apparaten und Pharmaka bestimmt die Therapie. Erfolgreiche Methoden der Erfahrungsheilkunde und natürliche Heilmethoden kommen dagegen zu kurz. Zudem werden Gesundheitsförderung und Prävention vernachlässigt. Darüber hinaus wächst die Sorge vor den Auswüchsen einer ethisch fragwürdigen High-Tech-Medizin.

Profitgier dominiert vor sozialer Verantwortung

Alle Beteiligten wissen, dass eine grundlegende Erneuerung ansteht. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wirkt hilflos, weil sie eine grundsätzliche Lösung nicht anpacken darf. Denn der Kanzler will bis zu den Wahlen im nächsten Jahr Ruhe an der Gesundheitsfront. Die Ärztelobby und die Pharmaindustrie betreiben immer aggressiver und rücksichtsloser ihre "Mehr Geld für mich"-Politik. Sie stellen ihre egoistischen Interessen über das Gemeinwohl; es fehlt ein gesundes Maß an sozialer Verantwortlichkeit.

Viele Ärzte und Angehörige der Heil- und Pflegeberufe fordern ein grundlegendes Umdenken. Sie wollen ethisch verantwortlich und mit fachlicher Kompetenz ihren Beruf ausüben. Ziel ist es, eine wirklich moderne Krankenpflege und Gesundheitsförderung praktisch umzusetzen. Aber sie werden gehindert von ausufernden Verwaltungsvorschriften. Hinzu kommt ein korrumpierendes Honorarsystem. Denn für welche Therapie sich der Arzt entscheidet, hängt mehr von seinen materiellen Vorteilen ab, als von der wirklich notwendigen Versorgungsleistung für den Patienten. So bedienen die Ärzte von heute mehr Computertomographen und andere Medizintechnik, statt ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen. Die Profitinteressen haben längst die Ethik des Heilens überwuchert.

Abschied von der Zwei-Klassen-Medizin?

Viele gesunde Besserverdienende verlassen heute ihre gesetzliche Krankenversicherung und wechseln zu privaten Anbietern. Dort erhalten sie bei günstigeren Beiträgen meist bessere Leistungen. Pflichtversicherte können dagegen bei der Wahl der Therapiemethode kaum mitbestimmen. Von diesem System der Zwei-Klassen-Medizin gilt es sich zu verabschieden. Was wir brauchen, ist eine Kombination aus solidarischer Pflichtversicherung für alle und einer privaten Absicherung für individuelle Bedürfnisse. Die gesetzliche Versicherung muss frei wählbar und sozial gestaffelt sein. Sie muss vor allem die Schwachen schützen, wie chronisch Kranke oder alte Menschen. Diese soziale Regelversorgung orientiert sich am Bedarf der Menschen, das heißt, sie sichert die medizinischen Dienstleistungen, die unabhängig von individuellen Bedürfnissen im Krankheitsfall wirklich nützlich und wirtschaftlich sind.
Überzogene Anforderungen und persönliche Wünsche können hier nicht berücksichtigt werden. So manche banale Erkältung ist mit einigen Tagen Ruhe besser zu behandeln als mit kostspieligen Medikamenten zu Lasten der Solidargemeinschaft. Und wer sich z. B. gegen drohende Impotenz versichern will oder optische Korrekturen seiner Zähne verlangt, muss dafür eine private Versicherung abschließen. Dieser Wettbewerb fördert Innovationen in der Heilkunst und das Selbstbestimmungsrecht der Patienten. Zwar bemängeln Kritiker, dass hierdurch wieder eine Zwei-Klassen-Medizin geschaffen werde, in der sich nur Reiche Sonderdienste leisten können. Es ist aber ein Mythos zu glauben, man könne die Ungleichheit einer Gesellschaft im Gesundheitswesen einfach ungeschehen machen. Die Lebenserwartung eines begüterten Menschen ist immer höher als die eines Bergarbeiters.

Es geht um eine soziale, humane und ökologische Medizin, die sich auf ihre zentrale Aufgabe besinnt: kranke Menschen zu heilen und Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Zusammen mit kritischen Ärzteorganisationen, Verbraucherzentralen, aber auch Krankenkassen und pharmazeutischer Industrie hat die Securvita Betriebskrankenkasse ein Reformkonzept erarbeitet. Das 6-Punkte-Programm enthält konkrete Schritte und langfristige Ziele für ein Gesundheitswesen der Zukunft.

1. Anerkennung von bewährten Heilverfahren
Bisher ist das Gesundheitswesen zu einseitig auf die konventionelle Medizin ausgerichtet. Der eingeschränkte Horizont der herkömmlichen Naturwissenschaft hat ein ganzheitliches und psychosoziales Gesundheitsverständnis an den Rand gedrängt. Die Naturheilverfahren und alle anderen Heilweisen werden noch immer ausgegrenzt, obwohl ihr Nutzen wissenschaftlich längst erwiesen ist.
Zukünftig sollen bewährte Heilverfahren aus den verschiedensten medizinischen Richtungen gleichberechtigt nebeneinander stehen. Medizin, anerkannte Naturheilverfahren, Psychotherapie, Sozialmedizin und andere bewährte Therapierichtungen sind gesetzlich gleich zu behandeln.

2. Pauschalhonorare für Ärzte
Bisher ist das Honorarsystem für ambulant tätige Ärzte so angelegt, dass es Korruption und Manipulationen bei der Abrechnung geradezu herausfordert. Viele Ärzte kümmern sich heute mehr um Gebührenziffern und die Auslastung ihrer Geräte als um ihre Patienten. Medizinische Entscheidungen sind oftmals verknüpft mit der Höhe der eigenen Einnahmen.
Zukünftig sollen Ärzte ein angemessenes Pauschalhonorar erhalten, das sich an der aufgewendeten Betreuungszeit ausrichtet. Zeitbezogene Honorare verknüpft mit einem kontinuierlichen, ergebnisorientierten Qualitätsmanagement sind erfahrungsgemäß am besten geeignet, komplexe Leistungen gerecht und motivierend zu bewerten. Zeithonorare geben Ärzten wieder den Freiraum, ihrer eigentlichen Profession nachzugehen und sich um die Gesundheit ihrer Patienten ganzheitlich zu kümmern. Sie müssen ausreichend Zeit für ihre Patienten haben, ohne dass ihr eigenes Honorar davon abhängt.

3. Keine Profithascherei auf Kosten der Gemeinschaft
Bisher profitieren Industriebranchen wie Tabak-, Mineralöl- oder Alkoholproduzenten von gesundheitsschädlichen Produkten. Die finanziellen Folgen für das Gesundheitssystem werden aber der Solidargemeinschaft aufgebürdet.
Zukünftig muss deshalb das Verursacherprinzip konsequent umgesetzt werden: Wer von der Gesundheitsschädigung anderer profitiert, muss für nachweisbare finanzielle Folgen gerade stehen. Eines der wirkungsvollsten Mittel sind Sonderabgaben auf gesundheitsgefährdende Produkte, die als solche eindeutig erkannt und in ihrer Wirkung quantifizierbar sind. Die Abgaben für Tabak, Alkohol und andere krankmachende Produkte sind zur Entlastung der Beitragszahler an einen Fond zur Gesundheitsförderung zu entrichten. Der einzelne Versicherte kann somit durch seinen persönlichen Lebensstil seinen Beitrag zur Solidarversicherung beeinflussen.

4. Patientenrechte und unabhängige Beratung fördern
Bisher ist das Verhältnis der Patienten zu ihren Ärzten und zu ihrer Krankenkasse von einseitiger Abhängigkeit geprägt. Das Leitbild eines informierten, selbstverantwortlichen und mündigen Patienten scheitert an der fehlenden Informations- und Leistungstransparenz.
Zukünftig müssen qualitativ hochwertige Informationen zur Gesundheitsversorgung benutzerfreundlich aufbereitet und allgemein zugänglich sein. Hierfür müssen unabhängige Patientenstellen und gesundheitliche Verbraucherberatungen geschaffen und finanziert werden. Der mündige Patient benötigt eine entsprechende Infrastruktur, um seine Bedürfnisse und Interessen durchsetzen zu können. Der Patientenschutz muss ausgedehnt werden. Dazu bedarf es einer Erklärungs- und Auskunftspflicht der Ärzte und medizinischen Dienste. Die rechtliche Stellung der Patienten ist deutlich zu stärken, z. B. auch durch ein verschärftes Strafrecht für ärztliches Fehlverhalten.

5. Das Hausarztprinzip muss ausgedehnt werden
Bisher irren Patienten - insbesondere chronisch Kranke - oft jahrelang durch das Versorgungssystem. Sie werden zum Objekt lukrativer, aber fragwürdiger medizinischer Angebote. Der einzelne Hilfsbedürftige sucht vergeblich nach einer verlässlichen und vertrauenswürdigen Begleitung oder Unterstützung. Die von der Regierung vorgesehene Stärkung der hausärztlichen Versorgung ist nicht ausreichend.
Zukünftig nimmt die Bedeutung und der Wert hausärztlicher Tätigkeit zu. Der moderne Hausarzt - dies kann in der Praxis auch ein Internist, Frauenarzt oder Kinderarzt sein - übernimmt im Gesundheitssystem von morgen die Aufgabe eines individuellen Case-Managements. In der Praxis heißt das, er organisiert für den einzelnen kranken und hilfsbedürftigen Menschen die sinnvollste und beste Hilfe. Die Behandlungen sind immer am Patienten zu orientieren und nicht danach, was sich für eine Arztpraxis, eine Sozialstation oder ein Krankenhaus am meisten rechnet.

6. Gesundheitsförderung und soziale Verantwortung stärken
Bisher ist das Gesundheitssystem nicht auf die Methoden und Möglichkeiten der Gesundheitsförderung ausgerichtet. Die medizinischen Dienste produzieren Abhängigkeit statt Autonomie für die Patienten. Die Lobby der Professionen und Institutionen stellt zu sehr eigennützige Interessen über das Gemeinwohl.
Zukünftig muss Gesundheitsförderung entsprechend den Prinzipien und Zielen der Ottawa-Charta der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Basis der gesundheitspolitischen Entscheidungsprozesse werden: Ziel moderner Heilkunst und menschlicher Krankenpflege ist die Autonomie von Menschen, also ihre Selbstbestimmung und eigenständige Lebensbewältigung trotz körperlicher, seelischer oder sozialer Handicaps. Nutzen und Wirkungen von Angeboten zur Gesundheitsförderung müssen ebenso wie alle anderen gesundheitlichen Dienste transparent und öffentlich überprüfbar gemacht werden. Hierzu sind gemeinsame Kontrollinstitute einzurichten, die die Qualität der Maßnahmen und Dienste überprüfen. Die Ergebnisse sollten regelmäßig in einem Gesundheitsbericht veröffentlicht werden.

Gesundheitsmedizin von morgen

Eine Neugestaltung und radikale Vereinfachung des Krankenversicherungssystems ist notwendig - mit einer Pflichtversicherung für alle und freien Wahlmöglichkeiten für jeden. Die solidarisch finanzierte "Gesundheitsversicherung" bietet eine Basisversorgung auf hohem Niveau mit allen Hilfen, die im Krankheitsfall nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis wirksam sind. Individuelle Zusatzversicherungen übernehmen Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wie Viagra gestützte Potenzhilfen, Chefarztbehandlung oder Life-Style-Medikamente.

Gesetzliche und private Krankenversicherung sind rechtlich gleichzustellen und die bisherige Trennung aufzuheben. Die "Gesundheitsversicherungen" erhalten zusammen mit den ärztlichen Körperschaften den Auftrag, die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Zugleich muss ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, Zusatzleistungen für ihre Versicherten zu gestalten und vertragliche Regelungen mit medizinischen Versorgungsnetzen zu vereinbaren. In der Schweiz wird dieses Modell schon seit Jahren angewandt. Dabei dürfen die Patienten statt zwischen allen Ärzten nur zwischen den Vertragsärzten und -kliniken ihrer Versicherung wählen. Eine solche Gliederung sichert einen viel vernünftigeren Ausgleich zwischen Individualismus und gesellschaftlicher Solidarität als die gegenwärtige Struktur.

Die Reform des Gesundheitswesens betrifft einen zentralen Kern des Gemeinwohls. Die Probleme sind zu komplex, um die Lösung einzelnen Lobbygruppen und Interessenverbänden zu überlassen. Die erforderliche fundamentale Neuordnung braucht eine politisch überzeugende und zukunftsfähige Vision.

Quelle: Huber, E.: UGB-Forum 5/01, S. 242-245


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