Zuwendungs- und Spendenbescheinigungen

Thomas Männle

Der UGB möchte die Beiträge seiner Mitglieder so wirkungsvoll wie möglich einsetzen und hohe Kosten im Verwaltungsbereich vermeiden. Das betrifft auch den Versand von Spenden- und Zuwendungsbescheinigungen. Die Finanzbehörden akzeptieren für den Spendenabzug Ihres Mitgliedsbeitrages bei Beträgen unter 200 Euro in aller Regel als Nachweis den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Ihres Kreditinstituts. Darum versenden wir Zuwendungs- bzw. Spendenbescheinigungen unaufgefordert erst ab einem Jahresbeitrag von mindestens 200 Euro. Wir sind sicher, dass dieses Verfahren auch in Ihrem Interesse ist, denn so spart der UGB hohe Versandgebühren, die stattdessen in unsere gemeinnützige Arbeit fließen können.

Unten stehend finden Sie den Freistellungsbescheid des UGB, den Sie Ihrem Einzahlungsbeleg oder Ihrem Buchungsbeleg beifügen können. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch auch eine individuelle Bescheinigung über Ihre Beiträge aus. Diese können Sie schriftlich anfordern:
per Fax: 0641-80896-50
per E-Mail: info(at)ugb.de.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, ohne die unsere Arbeit nicht möglich wäre.

Ihr
Thomas Männle
Geschäftsführer