Fortbildung steht für Qualität
Um den hohen Standard der Ausbildungen an der UGB-Akademie aufrechtzuerhalten, sind die Absolventen verpflichtet, in jedem Kalenderjahr an einer vom UGB anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Diese Fortbildung muss mindestens 18 Unterrichtseinheiten (je 45 Min.) bzw. 14 Zeitstunden umfassen. Der UGB bietet dazu Fortbildungen an. Es ist jedoch auch möglich, Seminare anderer Institutionen zu besuchen. Bitte fragen Sie vorher nach, ob die gewünschte Fortbildung für Ihren Abschluss anerkannt wird.
Bei Vorlage Ihrer Teilnahmebescheinigungen in Kopie erhalten Sie vom UGB eine Jahresfortbildungsbescheinigung, die dem UGB-Akademie-Zertifikat beizulegen ist.
Was tun, wenn es terminlich eng wird?
Die Fortbildung kann bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden, z. B. für das Jahr 2024 bis zum 30.06.2025. Wird keine Fortbildung nachgewiesen, kann keine Jahresfortbildungsbescheinigung ausgestellt werden. Fehlen zwei Jahresfortbildungsbescheinigungen hintereinander (oder zwei innerhalb von 10 Jahren) geht die Berechtigung verloren, den an der UGB-Akademie erworbenen Titel (z.B. „UGB-Gesundheits-TrainerIn“) zu führen.
Darüber hinaus werden die AbsolventInnen der UGB-Akademie über das UBGforum und die UGB-Website fachlich auf dem Laufenden gehalten. UGB-Mitglieder können sich darüber hinaus mit ihren Fragen zur Ernährung (außer individueller Ernährungstherapie) an den wissenschaftlichen Dienst der UGB-Akademie wenden.