Neue Gentechnik: Die Wahlfreiheit steht auf dem Spiel
Die EU-Kommission hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Risikoprüfung und Kennzeichnungspflicht für die Neue Gentechnik aufweicht. Verbraucherschützer:innen und die Biobranche kritisieren das Vorhaben. Wir fragten Sebastian Drescher, Referent für Qualitätsarbeit beim Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN), welche Gefahren er in dem EU-Vorhaben sieht.
Können Sie bitte kurz erklären, was Neue Gentechnik eigentlich bedeutet?
Der Einsatz von neuen gentechnischen Methoden, beispielsweise CRISPR/Cas, sowie alten gentechnischen Methoden in der Pflanzenzucht bedeutet einen direkten technischen Eingriff in das Erbgut von Pflanzen. Der Unterschied besteht darin, dass bei herkömmlichen gentechnischen Methoden ganze DNS-Abschnitte aus anderen Arten eingefügt werden; dies wird Transgenese genannt. Mit der Neuen Gentechnik (NGT) hingegen können auch gezielt einzelne Gene modifiziert werden. Durch diese neuen Methoden sollen hauptsächlich Veränderungen am arteigenen Erbgut von Pflanzen vorgenommen werden. Darauf bezieht sich auch der aktuell debattierte Entwurf der EU zur Deregulierung eben jener gentechnisch veränderten Pflanzen. Dabei wäre für einen Großteil der durch neue Gentechnik veränderten Pflanzen keine Risikoprüfung mehr vorgesehen, obwohl die langfristigen ökologischen und gesundheitlichen Folgen dieser Eingriffe noch weitgehend unerforscht sind.
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Stichworte: Gentechnik, Verbraucherschutz, Europäische Union, Lebensmittelrecht, Lebensmittelkennzeichnung, CRISPR, Biolebensmittel, Ökologische Landwirtschaft, Neue Gentechnik
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UGBforum 2/2024
Biopsychosozial: Gesundheit neu gedacht
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